Zum Inhalt springen

Burgfestspiele Neunussberg

UNSERE PARTNER

Der „Verein Burgfestspiele Neunussberg e.V.“ ist ein anerkannter gemeinnütziger Verein. Spenden an den Verein sind somit zu 100% von der Steuer absetzbar. Die dafür notwendigen Zuwendungsbescheinigungen werden von uns sofort nach Zahlungseingang ausgestellt. Maximalbetrag für Spenden, siehe unten:

„Spenden für steuerbegünstigte Zwecke werden bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben anerkannt; alternativ kann der Höchstbetrag auch mit 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter berechnet werden (§ 10b Abs. 1 S. 1 EStG). Bei der Einkommensteuererklärung müssen die Zuwendungsbestätigungen (umgangssprachlich als Spendenquittung bezeichnet) vorgelegt werden.“

Werbepartner
Werden von Seiten des Vereins werbliche Gegenleistungen erbracht, stellen wir eine Rechnung aus, die im Normalfall von den Betriebsausgaben abzusetzen ist (Bitte mit Ihrem Steuerberater abklären). Die im Zusammenhang mit dem Sponsoring gemachten Aufwendungen können Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 4 EStG sein, Spenden, die unter den Voraussetzungen der §§ 10 b EStG, 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, 9 Nr. 5 GewStG abgezogen werden dürfen.

Wer uns hilft, auf der Bühne gut dazustehen: